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Als Umfragesoftware wird an der Universität Graz Lime Survey angeboten: Damit ist die Erstellung von interaktiven Online-Umfragen sehr leicht zu realisieren, da sich Benutzer:innen auf das Umfragedesign konzentrieren können. Das Tool bietet eine große Menge an Bearbeitungs- und Konfigirationsmöglichkeiten an, u.a.:
- mehrsprachige Benutzer:innenoberfläche
- erstellen von neuen und importieren von bestehenden Umfragen
- umfangreiche Individualisierungsmöglichkeiten in der Benutzeroberfläche und beim Umfragedesign
- personenbezogene sowie anonyme Umfragen
Die Umfrageergebnisse werden datenschutzkonform in Datenbanken auf Uniservern gespeichert. Die Daten können bereits im Online-Tool ausgewertet werden oder auch in allen gängigen Formaten (z.B. CSV, R, Direktimport in SPSS) für die Bearbeitung in Statistikprogrammen exportiert werden.
Weiterführende Links:
- Lime Survey Überblick (Intranet)
- Nutzungsbedingungen
- Lime Survey Login
- Lime Survey Handbuch
- Datenschutzerklärung zum Tool Lime Survey
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Datenschutz
Bereits bei der Erhebung der Daten stellt sich die Frage, ob und inwieweit die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erreichung des Forschungszweckes erforderlich ist und ob nicht mit anonymen Daten das Auslangen gefunden werden kann.
Nähere Informationen zur Abgrenzung von personenbezogenen, pseudonymisierten und anonymisierten Daten finden Sie in den FAQs Nr. 20 – 22 im Intranet.
Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen erhalten Sie durch die für Datenschutz-Fragen zuständigen Mitarbeiter:innen des Forschungsmanagement- und service im Bereich der Drittmittelprojekte und der Rechts- und Organisationsabteilung für alle anderen Forschungsprojekte.
Die konkreten Kontaktdaten und Zuständigkeiten finden Sie unter https://datenschutz.uni-graz.at/de/datenschutzorganisation/
Hilfe und Training
In Bezug auf Umfragen sind vor allem datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Generell dient Datenschutz nicht dem Schutz der erhobenen Daten, sondern der Personen, die mit diesen Daten verbunden sind. Unter personenbezogenen Daten versteht man alle jene Informationen, mit denen man eine natürliche Person identifizieren kann: Direkte personenbezogene Daten sind z.B. Name, IP-Adresse, Foto; von indirekten Daten spricht man, wenn eine Person durch die Kombination mehrerer Datenpunkte identifiziert werden kann. Umfragen sind dann anonym, wenn entweder keine personenbezogenen Daten erhoben werden, oder eine Zuordnung der Daten zu Personen nur unter einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft möglich ist. Generell wird Datensparsamkeit in Bezug auf die erhobenen personenbezogenen Daten erwartet.
Vor dem Hintergrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, 2016/2018) sind daher bei der Erstellung und Durchführung von Umfragen bestimmte Aspekte zu beachten, wobei dafür zwischen personenbezogenen und anonymen Umfragen unterschieden werden kann: Die DSGVO gilt nur für erstere! Prinzipiell sollten aber alle Teilnehmer:innen an Umfragen vor der Teilnehme über den Zweck der Datenerhebung, den Umfang der erhobenen (personenbezogenen) Daten, die Datenverarbeitung und eine allfällige Publikation der Daten sowie ihre Rechte (z.B. Anspruch auf Auskunft, Löschung) und Pflichten in Kenntnis gesetzt werden. Diese Information muss auch die zeitlichen Fristen der Datenaufbewahrung und die Namen sowie Kontaktmöglichkeiten der zuständigen Personen beinhalten. Diese Informationen müssen von den Teilnehmer:innen gelesen und verstanden werden und im Rahmen einer freiwilligen Einwilligungserklärung, z.B. durch das aktive Setzen eines Häkchens und dem Abschicken des Formulars, akzeptiert werden. Eine derartige Vorgehensweise ist bei anonymen Umfragen nicht verpflichtend, trägt aber zur Information und Aufklärung der Teilehmer:innen bei und ist daher zu empfehlen.
Achtung: Für Ad-Personam-Projekte (§26-Projekte) und Studierende (Qualifikationsarbeiten) gelten gesonderte Regeln, sodass diese einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Universität (vgl. Erklärung der Universität Graz als Auftragsverarbeiter) abschließen und auch eine eigene Datenschutzrichtlinie formulieren müssen (vgl. Nutzungsbedingungen).
Um an der Universität Graz eine Umfrage durchführen zu können, müssen bestimmte Abläufe und Fristen eingehalten werden, die in der Rahmenbetriebsvereinbarung über die Durchführung von Umfragen festgelegt sind. Weitere Informationen dazu gibt es im Intranet.
Literatur, Ressourcen:
- GESIS Survey Guidelines
- Jensen, Uwe (2012): "Leitlinien zum Management von Forschungsdaten: Sozialwissenschaftliche Umfragedaten", in: GESIS-Technical Reports 7. https://www.gesis.org/fileadmin/upload/forschung/publikationen/gesis_reihen/ gesis_methodenberichte/2012/TechnicalReport_2012-07.pdf (Zotero)
- Jensen, Uwe / Netscher, Sebastian / Weller, Katrin (2019): Forschungsdatenmanagement sozialwissenschaftlicher Umfragedaten. Grundlagen und praktische Lösungen für den Umgang mit quantitativen Forschungsdaten. Leverkusen: Budrich. https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2019/01/9783847412601.pdf (Zotero)
- Meidert, Nadine / Meidert, Moritz / Haer, Ros (2016): "„Die Umfrage ist anonym ...“ Zur Formulierung von Datenschutzhinweisen in wissenschaftlichen Onlineumfragen", in: Soziologie 45 (4): 448–460. https://publikationen.soziologie.de/index.php/soziologie/article/download/881/1136/ (Zotero)