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Universität Graz Forschungsdatenmanagement Daten nachnutzen Austrian Micro Data Center
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Services

Als Ansprechpartner für die Projektplanung, den Antragsprozess sowie für den Start der Projektumsetzung kontaktieren Sie bitte:

  • Forschungsmanagement und -services: Thomas Russold-Pessl
  • UB Graz, Forschungsdatenmanagement: Helmut W. Klug

 

 

 

 

 

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©CC-BY-SA, Helmut W. Klug - Remix of image by Gaelen Pinnock.

Hilfe und Training

Mikrodaten sind individuelle, anonymisierte Datensätze auf niedrigster Ebene, die Einblicke in das Verhalten, die Merkmale und die Eigenschaften einzelner Personen, Haushalte oder Unternehmen ermöglichen. Mit dem Austrian Micro Data Center (AMDC) bietet Statistik Austria Mikrodaten für wissenschaftliche Forschung an. Zugriff auf die Daten via Remote Access haben ausschließlich Forscher:innen, die aktiv an akkreditierten Forschungseinrichtungen beschäftigt sind. Die Universität Graz gilt bis 01.09.2028 als akkreditierte Forschungseinrichtung.

Da es sich bei diesen Datenbeständen um höchst sensible Daten handelt, ist sowohl die Antragstellung für als auch der eigentliche  Datenzugang streng geregelt. Detaillierte Informationen dazu gibt es auf den Seiten des AMDC, zusammenfassend ist festzuhalten:

  • Datenzugang ist nur vor Ort (Safe Center bei Statistik Austria) oder über remote Access möglich.
  • Die Datennutzung ist nur im Rahmen von inhaltlich und zeitlich begrenzten Forschungsprojekten möglich.
  • Die Daten verlassen das AMDC nicht, Forscher:innen können nur Auswertungen der Daten weiterverwenden.
  • Der Forschungsoutput muss zur Kontrolle bei Statistik Austria eingereicht werden.
  • Die Nutzung der Services ist kostenpflichtig.
  • Für die Nutzung von Services und Daten muss ein Nutzungsvertrag geschlossen werden.
  • Um die Sicherheit der Daten beim remote Access zu gewährleisten, müssen bestimmte technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) erfüllt, bzw. von Institutionen sowie Forscher:innen Verpflichtungserklärungen zu deren Einhaltung unterzeichnet werden.

Eine Alternative zu den Mikrodaten, die für jede Forschungsfrage im Sinne der Datensparsamkeit ausgewählt und zusammengestellt werden müssen, ist der Bezug von bereits generierten Scientific Use Files, die vorausgewählte anonymisierte statistische Mikrodaten enthalten.

Damit die Daten des AMDC in einem Forschungsprojekt verwendet werden können, muss von der Projektleitung(!) ein Antrag auf Datenzugang gestellt werden.  Dieser Antrag muss online über ein Antragsportal eingereicht werden; eine vorherige Registrierung bei diesem Portal ist notwendig. Der Antrag wird von Statistik Austria innerhalb eines Monats geprüft, daraufhin wird ein Anbot über die Kosten gelegt und ein Nutzungsvertrag vorbereitet. Ein derartiger Antrag muss neben den detaillierten Informationen zum Forschungsvorhaben auch eine genaue Beschreibung der benötigten Statistikdaten enthalten. Detailinformationen dazu gibt es in den FAQ zur Mikrodatennutzung in der Rubrik "Fragen zum Zugangsantrag":

  • Was alles muss ein Antrag auf Onlinezugang für ein konkretes Forschungsvorhaben enthalten?
  • Welche Angaben über das Forschungsvorhaben muss ein Antrag auf Onlinezugang enthalten?

Im Zuge der Projektplanung ist die intensive Lektüre der nachstehenden Seiten zu empfehlen:

  • AMDC Nutzungsbedingungen
  • Microdatenkatalog
  • Informationen zum Onlinezugang
  • Ausführliche FAQ zur Mikrodatennutzung
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©CC-BY-SA, Helmut W. Klug - Remix of image by Gaelen Pinnock.

Der organisatorische Ablauf an der Universität Graz umfasst folgende Schritte:

  • Projektleitung kontaktiert FMS und UB für allfällige Hilfestellung.
  • Antrag für das Forschungsprojekt wird inhaltlich konkretisiert.
  • Antrag auf Zugang zum AMDC wird gestellt: Wenn es sich bei dem Forschungsprojekt um einen Drittmittelantrag mit längerem Genehmigungsprozess (z.B. FWF) handelt, muss darauf hingewiesen werden, dass vonseiten des AMDC vorerst die Erstellung einer Grobkostenabschätzung ausreichend ist.
  • Antragsprozess beim AMDC läuft; der Antrag wird innerhalb eines Monats bearbeitet.
  • Anbot / Grobkostenabschätzung für den Datenzugang wird vom AMDC gelegt. Diese sind zeitlich befristet.
  • Wenn ein Drittmittelprojekt mit AMDC-Zugang genehmigt wird, muss ggf. der Antragsprozess auf Zugang zum AMDC nach / zu Projektbeginn neu gestartet werden.
  • Angebot wird angenommen, ein Kooperationsvertrag wird unterzeichnet.
  • Die konkrete Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird zwischen Dekanat und Projektleiter:in schriftlich fixiert.
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